Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Pflegebedürftige die Pflegegeld beziehen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Zum Seminar 30.08.2022 Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI